2. Mose 21:9

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Bibel > 2. Mose > Kapitel 21 > Vers 9

2. Mose 21:9


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Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.
Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.

Verstext

LUT1912

VertrautH3259 er sie aber seinem Sohn,H1121 so soll er TochterrechtH4941 H1323 an ihr tun.H6213


Hebräischer Grundtext

וְאִם־לִבְנֹו יִיעָדֶנָּה כְּמִשְׁפַּט הַבָּנֹות יַעֲשֶׂה־לָּהּ׃

Hebräisch Transliteration Strong-Nr. Morphologie LUT1912
וְ/אִם
ve./'im- H518 HC/C —
לִ/בְנ֖/וֹ
li/v.N/o H1121 HR/Ncmsc/Sp3ms
יִֽיעָדֶ֑/נָּה
yi.'a.De./nah H3259 HVqi3ms/Sp3fs
כְּ/מִשְׁפַּ֥ט
ke./mish.Pat H4941 HR/Ncmsc
הַ/בָּנ֖וֹת
ha./ba.Not H1323 HTd/Ncfpa
יַעֲשֶׂה
ya.'a.seh- H6213 HVqi3ms
לָּֽ/הּ
La/h HR/Sp3fs —
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Strong-Verweise
  • H1121 — בֵּן (bên, bane): von בָּנָה (bânâh) [H1129]; ein Sohn (als Erbauer des Familiennamens), im weitesten Sinn (von wörtlicher und übertragener Beziehung, einschließlich Enkel, Untertan, Volk, Eigenschaft oder Zustand usw., (wie Vater oder Bruder) usw.)
  • H1323 — בַּת (bath, bath): von בָּנָה (bânâh) [H1129] (als Femininum von בֵּן (bên) [H1121]); eine Tochter (im selben weiten Sinn gebraucht wie andere Verwandtschaftsbezeichnungen, wörtlich und übertragen)
  • H3259 — יָעַד (yâʻad, yaw-ad'): eine Grundwurzel; festsetzen (durch Übereinkunft oder Bestimmung); im weiteren Sinn zusammenkommen (zu festgesetzter Zeit), vorladen (vor Gericht), richten (an einen bestimmten Ort oder in eine Stellung), verloben (zur Ehe)
  • H4941 — מִשְׁפָּט (mishpâṭ, mish-pawt'): von שָׁפַט (shâphaṭ) [H8199]; eigentlich ein gerichtlich verkündeter Urteilsspruch (günstig oder ungünstig), besonders ein Urteil oder förmlicher Erlass (menschliches oder (der Beteiligten) göttliches Recht, einzeln oder gemeinsam), einschließlich des Vorgangs, des Ortes, des Rechtsstreits, des Vergehens und der Strafe; abstrakt Recht, einschließlich des Rechts oder Vorrechts eines Beteiligten (gesetzlich oder gewohnheitsmäßig), oder sogar eine Art und Weise
  • H6213 — עָשָׂה (ʻâsâh, aw-saw'): eine Grundwurzel; tun oder machen, im weitesten Sinn und in weitester Anwendung

Die folgenden Strong-Nummern kommen in dem hebräischen Text (Leningrad Codex, WLC) vor, sind in der LUT1912 jedoch nicht ausdrücklich markiert:

  • H518 — אִם (ʼim, eem): eine Grundpartikel; sehr weit gebraucht als hinweisend: siehe!; fragend: ob?; oder bedingend: wenn, obwohl; auch: o dass!, wenn; daher als Verneinung: nicht
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