3. Mose 12

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Bibel > 3. Mose > Kapitel 12

3. Mose 12

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Verse

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Volltext der Lutherbibel 1912 3. Mose 12

1 Und der HErr redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. 4 Und sie soll daheimbleiben 33 Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis dass die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll 66 Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. 7 Der soll es opfern vor dem HErrn und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, die ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, dass sie rein werde.

Wichtige Erkenntnisse [bearbeiten]

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Stellen über Jesus / Gott, das Wort [bearbeiten]

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Über das Heil [bearbeiten]

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Weissagungen und ihre Erfüllung [bearbeiten]

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Ernste Warnungen / Furcht des HERRN [bearbeiten]

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Gottgefälliger Wandel / Gebote / Verbote / Gehorsam [bearbeiten]

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Anmerkungen und Verweise [bearbeiten]

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